
AGB
1. Wer wir sind
foodhai ist ein Lieferservice für ältere Menschen in St. Gallen. Wir kaufen für Sie ein, bringen alles zu Ihnen nach Hause und räumen es auch in den Kühlschrank.
2. Wo wir liefern
Wir liefern nur in der Stadt St. Gallen (PLZ 9000–9014). Wenn Sie weiter weg wohnen, rufen Sie uns an, vielleicht finden wir eine Lösung.
3. So funktioniert die Bestellung
Sie rufen uns an oder schreiben uns eine Nachricht. Wir bestätigen Ihre Bestellung. Erst dann ist der Auftrag fix.
4. Was es kostet
Unsere Liefergebühr hängt davon ab, wie viel Sie einkaufen:
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Bis CHF 30.– : CHF 10.–
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CHF 31.– bis 50.–: CHF 15.–
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CHF 51.– bis 100.–: CHF 20.–
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Medikamente bringen wir für CHF 10.– pro Lieferung
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Leichte Pakete bis 10 kg: CHF 10.–
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Schwere Pakete ab 10 kg: CHF 20.–
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Lieferzuschlag bei Flaschen und Dosen (0,33 L oder 0,5 L):
Ab dem zweiten Sixpack verrechnen wir pro zusätzlichen Sixpack einen Lieferzuschlag von CHF 1.50 -
Wasser und Limonade (1,5 L)
Ab dem zweiten Sixpack verrechnen wir pro zusätzlichen Sixpack einen Lieferzuschlag von CHF 2.–
4. 1 Gratisbestellung
Erste Bestellung ist wie angepriesen gratis. Der Einkaufswert darf jedoch CHF 30.– nicht übersteigen.
5. So können Sie bezahlen
Sie bezahlen in bar oder per Twint, wenn wir liefern.
6. Wenn Sie absagen wollen
Wenn Sie eine Bestellung absagen möchten, sagen Sie uns bitte 2 Stunden vorher Bescheid. Danach ist es zu spät.
7. Rückgabe
Lebensmittel kann man nicht zurückgeben. Wenn wir etwas falsch geliefert haben, sagen Sie uns bitte sofort Bescheid. Wir kümmern uns darum.
8. Verantwortung
Wir geben uns Mühe, pünktlich zu liefern. Manchmal kann es aber Verspätung geben – zum Beispiel wegen Verkehr oder Krankheit.
Wir geben keine medizinischen Ratschläge bei Medikamenten. Sie müssen wissen, wie Sie diese einnehmen.
9. Datenschutz
Wir behandeln Ihre Daten vertraulich. Wir geben Ihre Daten nicht an andere weiter.
10. Änderungen
Diese Regeln können sich ändern. Es gilt immer die Version, die bei Ihrer Bestellung gültig war.
11. Streit und Gericht
Wenn es einmal Streit gibt, gilt das Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist in St. Gallen.